Links und Literatur

Für alle, die wie wir vor der Frage stehen, was denn nun an Silvester überhaupt erlaubt ist und welchen Schutz man für sich und seine Tiere denn beanspruchen kann, haben wir hier einiges an Links und Literatur zusammengestellt. Diese haben wir im Laufe der letzten Jahre recherchiert und für gut oder sinnvoll befunden. Wir haben diese hier soweit möglich etwas nach Themen sortiert. Solltet Ihr auch noch gute Ergänzungen kennen, dann gerne her damit! Mittlerweile haben wir auch einige Allgemeinverfügungen aus den letzten Jahren gesammelt, die u.a. den Tierschutz berücksichtigen, Pferdehaltung gesondert aufführen und teilweise sogar die Sicherheitsabstände erhöhen. Sie alle kommen zu dem Schluss, dass diese Einschränkungen zumutbar sind und gewichten im Zuge der Güterabwägung den Tierschutz oder den Schutz von Sachgütern höher, als das "Vergnügen" Pyrotechnik abzubrennen. Wer das tun möchte, kann das ja außerhalb der Schutzzonen machen.

  1. Landesweite Grundlagen
  2. Gesetzesänderungen (Antrag)
    • Verordnungsantrag des Landes Berlin
      In den letzten Jahren hat sich die Art der pyrotechnischen Gegenstände der Kategorie F2 erheblich verändert. In der Vergangenheit fanden zu Silvester vorrangig einzelne Knallkörper und Leuchtraketen Verwendung. Aktuell werden von den Verbrauchern sog. Verbundfeuerwerkskörper bevorzugt, sodass Licht- und Knalleffekte vom selben Feuerwerkskörper ausgehen. Das gilt zum Beispiel für den inzwischen weitverbreiteten handelsüblichen 100-Schuss Silvester Batterieverbund der Kategorie F2 mit verschiedenfarbigen Leuchtkometen, die sehr hell in den Himmel fliegen und sich dann mit einem heftigen Zerleger-Knall zerlegen. Das hat dazu geführt, dass in ein und demselben Zeitabschnitt deutlich mehr Feuerwerkskörper abgebrannt werden als zu früheren Zeiten. Mit den Folgen von mehr Lärm, mehr Abfällen und mehr Verbrennungsgasen. Die neuen Arten von Feuerwerkskörpern führen zudem dazu, dass der für eine zulässige und gefahrenfreie Verwendung notwendige Sicherheitsabstand von 16 Metern im Durchmesser um Personen und 8 Metern von Einrichtungen in dicht besiedelten Gebieten oder Menschenansammlungen nicht zu gewährleisten ist.
  3. Regionale Regelungen und Allgemeinverfügungen
    • Stadt Peine 2023
      Es ist belegt, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände mit Knall, Heul- und Lichteffekten Tiere im höchstem Maß erschreckt, da die damit verbundenen Geräusche und Lichteffekte für sie fremd sind, überraschend auftreten und nicht zu ihrer üblichen Lebenssituation passen. Dies gilt auch für Nutz- und Haustiere. Der Schreck durch plötzliche Geräusch- und Lichteffekte kann zu Panik und nachfolgendem Fluchtverhalten führen. Dies kann wiederum zu einer Gefährdung von Tieren führen, die zu mehreren in abgeschlossenen Stallungen/ Gehegen wie beim Peiner Tierheim leben und sich bei Fluchtversuchen entweder selbst oder untereinander verletzen können. Eventuelle Verletzungen führen zu Leiden und Schmerzen und ziehen überdies tierärztliche Eingriffe nach sich, die für Tiere immer mit erhöhtem Stress verbunden sind. Selbst wenn keine Verletzungen entstehen, löst allein der Schreck und der daraus resultierende Stress, den ein Feuerwerk stets verursacht, Leiden aus.
    • Stade 2023
      Gemäß § 24 Abs. 2 Ziffer 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz vom 31. Januar 1991 (BGBl. I, S.169), in der zurzeit geltenden Fassung, kann allgemein oder im Einzelfall angeordnet werden, dass pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 in der Nähe von Gebäuden oder Anlagen, die besonders brandempfindlich sind, auch am 31. Dezember und am 1. Januar nicht abgebrannt werden dürfen.
    • Samtgemeinde Salzhausen 2022
      Umkreis von 200 Metern zu Betrieben mit Pferdehaltung:
      Geschützt werden sollen durch die Verbotsregelung die Gesundheit und das Leben der Bürgerinnen und Bürger, deren Eigentum sowie die in I. genannten Betriebstätten. Dabei überwiegt deren Interesse vor Brandgefahren durch das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen geschützt zu werden, gegenüber dem nur geringfügig eingeschränkten Vergnügen, pyrotechnische Gegenstände im Umfeld der unter Ziffer II genannten Betriebsstätten abzubrennen.
    • Bad Zwischenahn 2022
      Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 (Silvesterfeuerwerk z. B. Raketen, Schwär- mer, Knallkörper, Batterien usw.) - auch mit ausschließlicher Knallwirkung dürfen im Bereich der Gemeinde Bad Zwischenahn am 31.12.2022 (Silvester) und am 01.01.2023 (Neujahr) in einem Umkreis von 200 m um besonders brandempfindliche Gebäude oder Anlagen, insbesondere Reet- und Fachwerkhäuser, Heulager und Heuschober, sowie in unmittelbarer Nähe von Tankstellen, Kirchen, Krankenhäusern und Altenpflegeheimen nicht abgebrannt werden.
    • Landkreis Nordwestmecklenburg 2020
      Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie 2 wird über das vom 2. Januar bis 31. Dezember bestehende Abbrennverbot hinaus am 31. Dezember 2020 und 1. Januar 2021 im Landkreis Nordwestmecklenburg aus Gründen der Brandgefahr wie folgt eingeschränkt:
      1.1 im Umkreis von 200m um brandgefährdete Objekte (wie z.B. reet-gedeckte Gebäude, Holzlager, Scheunen und Stallungen u.ä.) ist das Abbrennen von Raketen und sogenannte „Römische Lichter" verboten.
      1.2 im Umkreis von 100m um brandgefährdete Objekte (wie z.B. reet-gedeckte Gebäude, Holzlager, Scheunen und Stallungen u.ä.) ist das Abrennen von Kanonenschlägen, Knallfröschen und sonstigen Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 verboten.
    • BAP Antrag (Ansbach) 2020
      Im Umkreis von 500 Meter vom Tierheim am Haldenweg, von Reitvereinen und der Raubtierstation in Wallersdorf sind hochfliegende Feuerwerksraketen und Böller verboten. Geräuscharme, am Boden verbleibende Feuerwerkskörper sind erlaubt. Im Bereich von landwirtschaftlichen Betrieben mit Tierhaltung von Großvieh oder Pferdehaltung sind hochfliegende Feuerwerksraketen und Böller verboten. Es ist ein Abstand von mindestens 500 Meter einzuhalten. Geräuscharme, am Boden verbleibende Feuerwerkskörper sind erlaubt.
    • Bremerhaven 2016
      Nach § 32 Abs. 1 SprengG kann die zuständige Behörde im Einzelfall anordnen, welche Maßnahmen zur Durchführung des § 24 SprengG zu treffen sind. Dabei können auch Anordnungen getroffen werden, die über die auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 25 SprengG oder § 29 SprengG gestellten Anforderungen hinausgehen, soweit dies zum Schutze von Leben, Gesundheit und Sachgütern Dritter erforderlich ist. Bei den Tieren im Zoo am Meer handelt es sich um Sachgüter Dritter.
      Ein Feuerwerk in der Nähe des Zoo am Meer gefährdet wertvolle Tiere. Das Abbrennen von Feuerwerken in unmittelbarer Nähe zum Zoo am Meer ist somit nicht in Einklang mit dem Schutz von Sachgütern Dritter im Sinne des § 32 Abs. 1 SprengG zu bringen. Daher werden Feuerwerke in der näheren Umgebung des Zoos untersagt.
  4. Tierschutz
    • Dr. Alzmann 2023
      POSITIONSPAPIER: Silvesterböller in privater Hand nicht mehr zeitgemäß und nicht verantwortbar! - Hinweis in eigener Sache: Diese ausführliche Position unter Berücksichtigung der Rechtsgrundlage sollten alle Entscheider auf kommunaler Ebene kennen und auch stringent anwenden.
    • Pferdesportverband Hannover e.V. 2019
      Ich appelliere hiermit an allen Betreiber von Reitställen sowie an alle Reitvereine und Pferdebesitzer in Buchholz, den Landkreis Harburg sowie auch in anderen Kommunen, den Bürgermeister oder die zuständige Behörde ihrer Gemeinde oder Stadt aufzufordern, die Silvester-Knallerei in der Nähe von Reitställen und Pferdeweiden zu verbieten!
    • Tierschutzbeirat des Landes Rheinland-Pfalz 2017
      Kleinfeuerwerke (120dB, Höhe max. 60 m) müssen mindestens 800m, Großfeuerwerke (mehr als 120dB, 300m Höhe) mindestens 1.500m entfernt zu den Tierhaltungen liegen.
    • Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz 2019
      In der Nähe von Ställen ist auch die Brandgefahr durch Feuerwerkskörper nicht zu unterschätzen. Ställe von Pferden oder landwirtschaftlichen Nutztieren sind in der Regel stark feuergefährdet, denn hier wird Heu und Stroh gelagert. Die Gebäude bestehen oft aus Holz und weisen eine gute Durchlüftung mit Sauerstoff auf, die brandbeschleunigend wirken kann. Silvesterfeuerwerke haben in der Vergangenheit schon einige Tiere das Leben gekostet.
    • VFD 2020
      Bundes- Landes- und Kommunalpolitiker müssen sich dafür einsetzen, dass der Tierschutz endlich in die Sprengstoffverordnung aufgenommen wird. Die VFD versucht ein Feuerwerksverbot in der Nähe von Reitställen und Pferdeweiden zu etablieren und die gesetzlich bereits bestehenden Verbote besser durchzusetzen. Ziel soll möglichst ein Feuerwerkverbot auf allen Gebieten mit Weidetierhaltung sein.
    • Landestierschutzbeauftragte Zinke (Brandenburg) 2023
      Das beinhaltet auch, dass auf einen großen Abstand zu Zoos, Tiergehegen, Stallanlagen und Waldgebieten geachtet wird. Dies betrifft nicht nur den Silvestertag selbst, sondern auch die Zeit vor und nach dem Jahreswechsel.
    • Pferdeschutz-Initiative 2015: Verbot von Silvester-Feuerwerk in der Nähe von Reitställen (2019)
      Pferde sind Fluchttiere! Silvester werden Pferde durch das Silvester-Feuerwerk in Stress, in Angst und auch in Panik versetzt. Es kann zu Koliken kommen, aber auch, wenn die Pferde in Panik geraten, zu Unfällen. Und das bedeutet hohe Verletzungsgefahr. Weil die explodierenden Feuerwerkskörper, die mit lautem Zischen ihre vielen Funken versprühen und die farbigen, hellen Lichter und hellen Blitze am Nachthimmel den Pferden Angst machen, fordert die Pferdeschutz-Initiative 2015, u.a. aus Pferdeschutzgründen und auch wegen der Brandgefahr, ein Feuerwerksverbot in der Nähe von Reitställen.
  5. Naturschutz und Müllproblematik
    • Landwirtschaftsminister Hauk (Baden-Württemberg) 2023
      Während innerhalb geschlossener Ortschaften der Müll aus der Silvesternacht durch die Anwohner selbst oder durch die kommunalen Reinigungsdienste entsorgt würde, bliebe er in der freien Landschaft oftmals einfach liegen und berge sowohl für das Wild als auch die Tiere in der Landwirtschaft ein erhebliches Gefahrenpotential. „Wenn die betroffenen Wiesen im darauffolgenden Frühjahr und Sommer von Tieren abgeweidet werden oder darauf Grünfutter und Heu geerntet werden, können diese Abfälle von den Tieren aufgenommen werden. Plastikreste oder Scherben gefährden die Tiere erheblich“, erklärte Hauk. Neben dem Leid für die Tiere sei dies mit einem erheblichen wirtschaftlichen Schaden für die Landwirte verbunden.
    • Silvester Feuerwerk - Nach der Knallerei ist alles weg (2015)
      Feuerwerke sind eine beliebte Art, Ereignisse ganz besonders zu würdigen. Auswirkungen des enormen Lärm- und Blitzlichtgewitters und die Folgen der vom Himmel rieselnden Schadstoffe sowie deren Anreicherung im Boden und Gewässer sind bislang kaum untersucht. Auch die Umweltbelastung durch den verursachten Lärm wird häufig unterschätzt. Knallkörper mit Namen wie „Apokalypse“ oder „MegaBang“ können neben vielen anderen Kanonenschlägen und Premium-Böllern Gehörschäden, Kreislaufstörungen, Bluthochdruck auch Magen- und Darmprobleme auslösen. Die Auswirkungen von Feuerwerken auf die heimische Tier- und Pflanzenwelt sind am besten noch hinsichtlich der Vögel bekannt. Was bei den feiernden Menschen zu „unvergleichlichen Erlebnissen“ führt und die „perfekte Partystimmung“ auslöst, bedeutet für die Vogelwelt oftmals eine enorme Störung von Rast-, Schlaf-, Brut- und Überwinterungsplätzen mit entsprechenden Panik- und Stressreaktionen.
  6. Aus den Medien
    • Cellesche Zeitung 2023
      Feuerwerk gehört für viele fest zu Silvester. Doch Böller und Raketen können störend und auch gefährlich für Mensch und Tier sein. An der Nordsee setzen einige Orte deshalb gezielt auf Alternativen - wo und wie der Jahreswechsel an der Küste ruhig gefeiert wird.
    • NDR 2023
      Bei wissentlicher Gefährdung von Personen oder Sachen von bedeutendem Wert seien Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren möglich.
  7. Generelles Böllerverbot